Q- Rauchwarnmelder
Alles was sie über Rauchwarnmelder wissen müssen :
Gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht
Rauchwarnmelder in Schlafräumen sowie Rettungswegen sind in Baden- Württemberg in Neubauten Pficht. Für die Wartung und Instandhaltung sind die jeweiligen Bewohner verantwortlich.
Die Übergangsfrist zur Nachrüstung für Bestandsbauten lief mit 31.12.2014 ab. Bis dahin sollten die Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet worden sein. Dies ist leider oft noch immer nicht der Fall. In vielen Gebäuden fehlen die Lebensretter oder es sind Billigmelder montiert, deren Batterie (meist 9V) ständig gewechselt werden muss und diese nebenbei auch sehr oft zu Fehlalarmen neigen.
Im neuen § 15 Absatz 7 der Landesbauordnung von Baden- Württemberg steht folgendes geschrieben :
Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in der selben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet diese bis zum 31.12.2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.
Die Standortwahl ist ein sehr wichtiger Faktor
Nur am richtigen Ort kann das Gerät rechtzeitig und zuverlässig den Alarm auslösen. In der Regel wird ein Rauchwarnmelder im Kinderzimmer, im Schlafzimmer, und im Flur- wenn dieser als Flucht- und Rettungsweg dient vorgeschrieben. Wer aber einen Rundumschutz möchte, kann darüber hinaus auch einen Rauchwarnmelder im Wohnzimmer und im Arbeitszimmer anbringen. In Küche und Bad ist die Montage eines Rauchwarnmelders nicht ratsam, da hier z.B. Wasserdampf zu häufigen Fehlalarmen führen kann, was wiederum die Lebensdauer des Rauchwarnmelders verkürzen würde. Wer für diese Räume einen präventiven Brandschutz sucht, der sollte hier lieber einen Wärme / Hitzemelder oder CO- Brandmelder von uns istallieren lassen. Diese sind wesentlich unanfälliger gegenüber Staub und Dampf, da diese nur bei Temperaturen über 58°C Alarm geben.
Speziell bei größeren oder mehrgeschossigen Häusern sollten die Rauchwarnmelder sinnvollerweise vernetzt werden, damit man auch in der obrigen Wohnung mitbekommt, wenn es z.B im Keller brennt. Die Geräte werden dabei per Kabel- oder Funkverbindung untereinander verbunden. So melden im Brandfall alle vernetzten Geräte Alarm und nicht nur das Gerät in unmittelbarer Nähe zum Brandherd. Hier gilt es beim Kauf darauf zu achten, das die Rauchwarnmelder auch vernetzbar sind.
Vernetzung per Funk
Der größte Vorteil der Funkvariante ist die Flexibilität. Das heißt, auch in bereits bestehenden Gebäuden können Funknetzwerke problemlos nachträglich realisiert werden, weil das Verlegen zusätzlicher Kabel gänzlich entfällt. Stattdessen wird in jeden Rauchwarnmelder im Netzwerk ein Funkmodul integriert und per Programmierung vernetzt. Die Alarmierung verläuft ähnlich wie bei der Verkabelung: Ein Melder entdeckt den Brandrauch, löst den Alarm aus und informiert so gleichzeitig alle anderen Melder die in diesem Netzt miteinander verbunden sind. So wird man rechtzeitig alarmiert und kann schnell und sicher das Gebäude verlassen oder mit einem Feuerlöscher reagieren und den Entstehungsbrand löschen.
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