Ausbildung zum Brandschutz- / Evakuierungshelfer nach DGUV Information 205-023 (Theorie+Praxis) mit einem Firetrainer und versch. Modulen
Der Brandschutzhelfer, ein unverzichtbarer Mitarbeiter im Betrieb !!
Ein Schadenfeuer stellt für jedes Unternehmen eine ernst zu nehmende Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den betrieblichen Brandschutz.
Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschuthelfern (Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR 2.2 in der Regel ausreichend)
Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs.2 "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen"
- Unfallverhütungsvorschrift (UVV): "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-VA1) §22 Abs.2 "Notfallmaßnahmen"
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Abschnitt 6.2 "Brandschutzhelfer"
Inhalte der Brandschutzhelfer- Ausbildung:
Theorieteil:
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Branfall
Praxisteil:
- Handhabung und >Funktion, Auslösemechanismen von Feueröscheinrichtungen (versch. Modelle)
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen und FireTrainer (KRIBA) mit versch. Aufbausätzen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
- betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände etc.)
- Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfielt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, diese können sein:
- Änderung der Brandschutzordnung
- Neue Verfahren mit veränderter Brandgefährdung
- Umstrukturierungen und Fluktuation der Mitarbeiter
- Brandereignis im Betrieb
Weitere Informationen hierzu können Sie aus der DGUV- Information 205-023 entnehmen !!
Haben Sie Fragen hierzu, oder benötigen Sie einen Termin bei Ihnen vor Ort ??
Dann melden Sie sich bei uns unter Tel.: 0163 / 112 2 112 oder Mail: info@brandschutz-es.de
Wir helfen Ihnen auch hierzu sehr gerne weiter !! Ihr Brandschutz-ES
Praxisübungen mit unserem Firetrainer (versch.Module) und den Übungslöschern (Wasser/Schaum) mit echter Auflade- Charakteristik !!
